Bürgerforum Burgwedel e.V.

Bundesverkehrswegeplan und Bedarfsüberprüfung

Bundesverkehrswegeplan und Bedarfsüberprüfung 2010

Screenshot vom 05.12.2010Bundesverkehrswegepläne werden jeweils für einen 15-jährigen Zeitraum erstellt und dienen als Investitionsrahmenplan und Planungsinstrument. Sie enthalten alle beabsichtigten Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte. Die Projekte des Bundesverkehrswegeplans gehen ein in den Gesetzentwurf zur Änderung der Bedarfspläne. Alle 5 Jahre sind – dies ist gesetzlich geregelt – die Bedarfspläne Schiene und Straße zu überprüfen. Der derzeit gültige Bundesverkehrswegeplan wurde 2001 erstellt und hat eine Gültigkeit bis zum Jahr 2015.

Die neueste Überprüfung des Bedarfsplans wurde am 29.11.2010 veröffentlicht. In diesem 811 Seiten umfassenden Gutachten wird unter anderem direkt auf die Y-Trasse und auf ggf. vorhandene Alternativen eingegangen. Da die Güterbahnumgehung (Güterbahn) in direktem Zusammenhang mit der Y-Trasse steht, sind die in diesem Gutachten ausgeführten Untersuchungen von großer Bedeutung für uns Burgwedeler.

Angeregt durch mehrere Beiträge im Forum und auch durch die Tatsache, dass Forum-User Probleme mit dem Download dieser Datei von den Internetseiten des Bundesministeriums hatten, haben wir uns entschlossen, hier ebenfalls ein Download, verpackt in einer .zip-Datei, anzubieten. Sie finden die Datei HIER. (Achtung: 32 MB)

Interessant ist der unter Punkt 9.8 genannte Planfall 45. Hier wird explizit auf Alternativen zur Y-Trasse eingegangen. Diesen Auszug aus dem o.a. Gutachten stelle ich als separate Datei mit ensprechend geringerer Dateigröße ebenfalls zum Download zur Verfügung. Eine Kommentierung möchte ich mir an dieser Stelle ersparen und überlasse dies den Mitgliedern des Forums.

Beachtenswert, wenn auch nicht wirklich aussagekräftig, sind die Seiten 154 und 244.  Hier wird in einer extrem groben Skizze bereits eine Güterbahnumgehung gezeigt und es werden auch Kosten genannt. Letztere werden allerdings, genauso wie die Kosten zur Y-Trasse selbst, an einer anderen Stelle des Gutachtens in Frage gestellt da sie wohl auf veralteten Planungsgrundlagen beruhen.

 

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